
Verbot in Schutzgebieten und sensiblen Lebensräumen
Ein generelles Campingverbot herrscht in folgenden Landschaftsgebieten:
Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete
Naturschutzgebiete
im Schweizerischen Nationalpark
in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
in militärischen Sperrzonen
an Orten, an denen ein allgemeines Betretungsverbot gilt
Unter https://map.geo.admin.ch/ sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet. Über die Suchfunktion lassen sich z. B. der Schweizerische Nationalpark, die eidgenössischen Jagdbanngebiete, Flachmoore, Hochmoore, Auengebiete und Wildruhezonen anzeigen.
Übernachten an öffentlichen Orten und Parkplätzen
Im Oberengadin gibt es je nach Gemeinde zusätzlich zu den generellen Verboten, weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Deshalb sollte man sich im Vorfeld direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Tourismusbüro oder der Polizei über die Rechtslage erkundigen. Das gilt auch für das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen. Beachten auch Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen.
Zudem gibt es temporäre Stellplätze in St. Moritz, Silvaplana/Surlej, Maloja und bei der Talstation der Diavolezza. Informationen über die temporären Stellplätze bekommest du bei den jeweiligen Campingplätzen.
Auf Privatgrundstücken
Wer auf einem privaten Grundstück oder in der Nähe einer Hütte campen möchte, erkundigt sich beim Grundstückeigentümer respektive beim Hüttenwart und bittet um die Erlaubnis.
Mit Respekt zu Flora und Fauna
Grundsätzlich gilt beim Campen ein respektvoller Umgang mit der Natur. Abfälle dürfen nicht zurückgelassen werden, dazu zählen auch Essensreste. Verlasse den Ort so, wie du ich ihn antreffen möchtest. Sei rücksichtsvoll gegenüber den Wildtieren und mach keinen Lärm. Von Feuer wird abgeraten.
