Bestimmungen zu Wassersportaktivitäten

Bestimmungen zu Wassersportaktivitäten
Von Stand-up-Paddling bis Segeln – auf den Seen im Engadin ist vieles möglich. Welche Aktivitäten erlaubt sind und wo welche Regeln gelten, zeigt die aktuelle Übersicht zu den Nutzungsbestimmungen.

Die aktuellen Bestimmungen

Ort
Info
See
Erlaubte Wassersportaktivitäten
St. Moritz
St. Moritzersee
Baden, Tauchen
Surfen, Segeln, Stand Up Paddling
Rudern
St. Moritz
Lej Marsch
Baden, Tauchen
Stand Up Paddling
Rudern
Celerina
Lej da Staz
Baden, Tauchen
Surfen, Segeln, Stand Up Paddling
Rudern
Silvaplana
(Beach Club) Sils bis Surlejbrücke
Silvaplanersee
Baden, Tauchen
Windsurfen, Kiten, Wing Foilen, Segeln, Stand Up Paddling, Pump Foiling
Zu Sportzwecken eingesetzte Ruderboote ohne Motor
Immatrikulierte Fischerboote ohne Motor
Silvaplana
Lej Nair
Baden, Tauchen
Champfèr
ab Surlejbrücke
Champfèrer See und Lej Suot
Baden, Tauchen
Immatrikulierte Fischerboote ohne Motor
Sils
Silsersee
Baden, Tauchen
Surfen, Segeln, Stand Up Paddling
Rudern

Invasive Pflanzen und Tiere in den Gewässern

Invasive Pflanzen und Tiere gibt es auch in Gewässern. Wenn sie einmal in ein Gewässer gelangt sind, ist es kaum möglich, sie wieder zu entfernen. Daher muss unbedingt verhindert werden, dass sie von einem Gewässer in ein anderes eingeschleppt werden.

Beim Wassersport wie Stand-Up-Paddeln, Wind- und Kitesurfen, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle dringend empfohlen:

  1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
  2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen

Zum Schutz der Gewässer besteht im Kanton Graubünden eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Schiffsführerinnen und Schiffsführer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.

Zonenplan für Wassersport auf dem Silvaplanersee

Das Seeufer des Silvaplanersees befindet sich in einer Schutzzone und es dürfen lediglich die offiziellen Ein- und Ausstiege genutzt werden.

In der Windsurf-Schulungszone ist Kitesurfen nicht erlaubt. Die Zone ist mit Bojen markiert.

Vielen Dank für ein respektvolles Miteinander.