Bestimmungen zu Wassersportaktivitäten

Die aktuellen Bestimmungen
Invasive Pflanzen und Tiere in den Gewässern
Invasive Pflanzen und Tiere gibt es auch in Gewässern. Wenn sie einmal in ein Gewässer gelangt sind, ist es kaum möglich, sie wieder zu entfernen. Daher muss unbedingt verhindert werden, dass sie von einem Gewässer in ein anderes eingeschleppt werden.
Beim Wassersport wie Stand-Up-Paddeln, Wind- und Kitesurfen, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle dringend empfohlen:
- Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen
Zum Schutz der Gewässer besteht im Kanton Graubünden eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Schiffsführerinnen und Schiffsführer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.
Zonenplan für Wassersport auf dem Silvaplanersee
Das Seeufer des Silvaplanersees befindet sich in einer Schutzzone und es dürfen lediglich die offiziellen Ein- und Ausstiege genutzt werden.
In der Windsurf-Schulungszone ist Kitesurfen nicht erlaubt. Die Zone ist mit Bojen markiert.
Vielen Dank für ein respektvolles Miteinander.





