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Wild campen: Das sind die Regeln und Alternativen

Wild campen im Engadin

Engadin
Wild campen: Das sind die Regeln und Alternativen

Wer mit dem Wohnmobil oder dem Bus in Graubünden unterwegs ist, kann sein Reiseziel flexibel wählen. Wer dabei im Freien übernachtet, sollte sich vorher gut über die Möglichkeiten informieren.

Im Oberengadin gibt es 8 Campingplätze. Dennoch kann es diesen Sommer und Herbst aufgrund der grossen Nachfrage zu Engpässen kommen. Wer sich dann fürs Übernachten auf nicht ausgewiesenen Orten beispielsweise ausserhalb von Campingplätzen entscheidet, sollte einige Punkte beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn die Rechtslage ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Verbot in Schutzgebieten und sensiblen Lebensräumen

Ein generelles Campingverbot herrscht in folgenden Landschaftsgebieten:

Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete

  • Naturschutzgebiete
  • im Schweizerischen Nationalpark
  • in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
  • in militärischen Sperrzonen
  • an Orten, an denen ein allgemeines Betretungsverbot gilt

Unter https://map.geo.admin.ch/ sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet. Über die Suchfunktion lassen sich z. B. der Schweizerische Nationalpark, die eidgenössischen Jagdbanngebiete, Flachmoore, Hochmoore, Auengebiete und Wildruhezonen anzeigen.

Übernachten an öffentlichen Orten und Parkplätzen

Im Oberengadin gibt es je nach Gemeinde zusätzlich zu den generellen Verboten, weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Deshalb sollte man sich im Vorfeld direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Tourismusbüro oder der Polizei über die Rechtslage erkundigen. Das gilt auch für das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen. Beachten Sie auch Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen.

Zudem gibt es temporäre Stellplätze in St. Moritz, Silvaplana/Surlej, Maloja und bei der Talstation der Diavolezza. Informationen über die temporären Stellplätze bekommen Sie bei den jeweiligen Campingplätzen.

Auf Privatgrundstücken

Wer auf einem privaten Grundstück oder in der Nähe einer Hütte campen möchte, erkundigt sich beim Grundstückeigentümer respektive beim Hüttenwart und bittet um die Erlaubnis.

Mit Respekt zu Flora und Fauna

Grundsätzlich gilt beim Campen ein respektvoller Umgang mit der Natur. Abfälle dürfen nicht zurückgelassen werden, dazu zählen auch Essensreste. Verlassen Sie den Ort so, wie Sie ich ihn antreffen möchten. Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber den Wildtieren und machen Sie keinen Lärm. Von Feuer wird abgeraten.

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