Nicht nur in öffentlich zugängigen Innenräumen, sondern auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben muss eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochenmärkten. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann muss ein Attest eines Arztes oder Psychotherapeuten vorweisen.
Die Hygienemassnahmen des Detailhandels richten sich nach den kantonalen Vorgaben. Die Personenanzahl wird reguliert und beschränkt. Es besteht seit dem 19. Oktober eine schweizweite Maskenpflicht.
Die Durchsetzung der Maskentragpflicht in Innenräumen obliegt den betreffenden Institutionen oder Betrieben. Bei Widerhandlung kann eine Busse ausgesprochen werden. Für die Kontrollen sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Belegung klar nur bis maximal 5 Personen möglich (Ausnahmen einzig für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen; z.B. Familie mit 4 Kindern).
Ja, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren möglich. Der Kanton empfiehlt dringend die Anzahl Teilnehmer so klein wie möglich zu halten.
Max. 5 Personen an den Teststationen. Einhaltung der Schutzkonzepte. Veranstaltungen mit Markt- und Messeähnlichem Charakter sind derzeit verboten.
Private Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 15 Personen im Freien oder bis zu 5 Personen im Innern von. Der Bundesrat empfiehlt die Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken.
Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie für sportliche und kulturelle Aktivitäten sind bis max. 15 Personen erlaubt.
Die Pferdeomnibusse können weiterhin gebucht werden, sofern ein rein touristischer Personentransport unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln angeboten wird.
Proben und Auftritte von professionellen Künstlern oder Ensembles sind nach wie vor erlaubt. Als Auftritte zählen beispielsweise Konzerte in leeren Kirchen zwecks Livestream. Auftritte mit Zuschauern sind weiterhin strikt untersagt.
Dorfführungen mit maximal 5 Personen (inkl. Guide) werden durchgeführt, sofern die Maskenpflicht befolgt und der erforderliche Abstand eingehalten wird.
Im öffentlichen Verkehr gilt schweizweit eine Maskenpflicht.
Die Busse fahren gemäss Fahrplan, siehe https://engadinbus.ch/online-fahrplan.
Die Postautos verkehren nach Chiavenna.
Im öffentlichen Verkehr gilt schweizweit eine Maskenpflicht.
Der Glacier Express verkehrt mit je einem Zug pro Richtung zwischen St. Moritz und Zermatt. Freizeitreisende dürfen seit dem 6. November in Tirano nicht mehr einreisen. Die Rhätische Bahn (RhB) empfiehlt deshalb allen Freizeitreisenden auf der Berninalinie und im Bernina Express Richtung Süden, bereits in Poschiavo, Le Prese, Brusio oder Campocologno auszusteigen. Der Betrieb des Bernina Express Bus wurde per Freitag, 6. November eingestellt.
Hotels sind geöffnet und dürfen ihre Hotelgäste auch in ihren hoteleigenen Restaurants und Bars verpflegen. Ebenfalls sind die hoteleigenen Wellnessanlagen weiterhin für Hotelgäste geöffnet.
Restaurationsbetriebe – auch solche in Skigebieten – bleiben einschliesslich dem 21. März geschlossen. Weiterhin erlaubt sind Take-away-Services und Hauslieferungen bis 23.00 Uhr.
Hierfinden Sie eine Liste von Restaurants mit Liefer- oder Take-away-Service.
Im öffentlichen Verkehr gilt schweizweit eine Maskenpflicht. Der Ticketverkauf durch das Fahrpersonal ist wieder möglich, doch die Fahrgäste werden gebeten, ihre Tickets auf anderen Kanälen zu erwerben, beispielsweise am Ticketautomaten oder über die digitalen Kanäle (Webshops, Apps).
Es gelten die Hygieneregeln der Gesundheitsbehörden (BAG), siehe www.bag.admin.ch/so-schuetzen-wir-uns.
Engadin Bus desinfiziert jeden Abend sämtliche Busse., insbesondere die Haltestangen, die Stopptasten und das Fahrercockpit. Auf Anweisung des italienischen Gesundheitsministeriums desinfiziert die RhB die Züge nach und von Italien täglich.
Die Mitarbeiter sind informiert und ausgebildet gemäss den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und von Hotelleriesuisse. Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gilt im Kanton Graubünden eine Maskenpflicht.
Es gelten die üblichen Massnahmen: Bäder, Küchen, Türklinken, Lichtschalter, Fernbedienungen, Telefongeräte usw. werden desinfiziert, die Wäsche in die Wäscherei gegeben.
Gerne informieren Sie die jeweiligen Ferienwohnungen und Hotels über ihre Stornobedingungen.
Bei professionellen Ferienwohnungsvermietern richten sich die Schutzkonzepte nach jenen der Hotels. Bei Kleinvermietern besteht ein vom Schweizer Tourismusverband publiziertes Musterkonzept.
Hotels orientieren sich anhand der Richtlinien der Branchenverbände:
www.hotelleriesuisse.ch/coronavirus/hotelbetrieb
Die Oberengadiner «Schweizer Skischulen» (Corvatsch-Pontresina, St. Moritz, Suvretta, Zuoz) haben pro Betrieb ein Schutzkonzepte. Der Unterrichtsbetrieb kann normal stattfinden, da die nötigen Abstände auf den Pisten und Loipen eingehalten werden können. Auf Sammelplätzen und bei Rangverkündigungen besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Nein, auf keinen Fall, da an den Handschuhen Viren anhaften können.
Nein, da bei Visieren fast alle Aerosole entweichen können.
Für Auskünfte steht Ihnen die Corona-Hotline der Gemeinde Tel. +41 81 836 30 10, montags bis freitags von jeweils 8 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Mehr Informationen: ww.gemeinde-stmoritz.ch/info-coronavirus