Auf dieser Seite haben wir dem umfangreichen Thema Skifahren ein eigenes Corona Portal gewidmet. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage sowie die häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um Bergbahnen, Ticketverkauf und Berggastronomie.
Die Bergbahnen im Oberengadin verkehren gemäss den Winterbetriebszeiten www.engadin.ch/betriebszeiten-bergbahnen
Die Oberengadiner Bergbahnen setzen die Massnahmen des Schutzkonzepts des Branchenverbands Seilbahnen Schweiz um. Im Grundsatz gilt: Alle Bergbahnen der Schweiz unterstehen der Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verkehr (BAV) und sind somit dem öffentlichen Verkehr gleichgestellt. Konkret heisst das: Die Maskenpflicht («Mund-Nasenschutz») gilt auf allen Seilbahnanlagen, auch auf den Skiliften und Sesselbahnen, nicht nur im Wartebereich. Ebenso gilt ein Maskenobligatorium in allen Wartezonen, ob innen oder aussen, und auch an stark frequentierten Orten wie z. B. Parkplätzen, Parkhäuser.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat entschieden, dass die Skigebiete über die Feiertage offenbleiben, sofern sich die epidemiologische Lage und die Spitalkapazitäten nicht massgeblich ändern.
Im Auftrag des Kantons haben sich sämtliche Bergbahnen und Destinationen Graubündens Limiten im Ticketverkauf gesetzt, um Tagestourismusbewegungen innerhalb der Schweiz und des Kantons zu vermeiden.
Daher werden vom 23. Dezember 2020 bis und mit 3. Januar 2021 die Zahl der Gäste substanziell eingeschränkt. Hierfür wird an Spitzentagen mit sehr hohem Gästeaufkommen der Verkauf von Tages-, Halbtages-, und Nachmittagskarten begrenzt. .
Gäste, die über ein gültiges Ticket wie z. B. eine Jahres- oder Mehrtageskarte verfügen, oder Hotelgäste, die von einem Pauschalangebot profitieren, haben weiterhin ungehinderten Zugang zum Skigebiet.
Die Oberengadiner Bergbahnen empfehlen, Tickets frühzeitig online im Voraus zu buchen.
Die Schliessung der Restaurants durch den Kanton gilt auch für die Skigebiete. Auf Corviglia / Marguns, Corvatsch sowie in den kleineren Skigebieten im Engadin wird ein Take-Away-Service angeboten. Die Take-away Angebote in den Skigebieten dürfen seit dem 31. Dezember, Sitzplätze im Aussenbereich anbieten. Es dürfen maximal vier Personen (Ausnahme: Eltern mit mehr als zwei eigenen Kindern) an einem Tisch sitzen und zwischen den Gästegruppen muss ein Minimalabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Alkoholverbot in den Skigebieten wird ab Montag, 4. Januar aufgehoben. Räume, damit sich Gäste und Einheimische aufwärmen können, müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Nein. Mit der Jahreskarte oder einem online gekauften Ticket besteht immer Zutritt und die bereits verkauften Tickets haben Vorrang. Bei Erreichen der Limite wird der Verkauf von Tages-, Halbtages-, und Nachmittagskarten eingestellt. An den Kassen kann in diesem Fall nur noch die Abholung von einem im Voraus online gebuchten Ticket stattfinden.
Ja, das Risiko besteht vor allem an Spitzentagen mit sehr hoher Auslastung. Wenn Sie sicher gehen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Skitickets frühzeitig im Voraus online zu buchen. Ist Ihr Hotel Partner bei der Aktion «Sleep+Ski», können Sie auch darüber verfügbare Tickets erhalten. Eine Liste der teilnehmenden Hotels finden Sie hier: www.snow-deal.ch
Nein. Es gibt keine Beschränkung bei den Einzel- und Zonenkarten für Fussgänger.
Bei einer behördlichen Anordnung zur Schliessung aller Transportanlagen infolge einer Pandemie (Lockdown) wird eine Rückerstattung des Verkaufspreises von Tickets und Abonnementen in Form eines Gutscheins erfolgen. Dieser Gutschein kann für den Kauf eines Tickets oder Abonnements eingelöst werden. Berechnung der Rückerstattung (Teilrückerstattung): Kaufpreis / Gültigkeitsdauer x Tage der behördlich angeordneten Schliessung.
In diesem Fall bzw. sollte Ihnen die Reise ins Oberengadin aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung der Tickets oder Abonnements nicht möglich. Die Oberengadiner Bergbahnen empfehlen in solchen Fällen und im Allgemeinen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Es besteht eine Umbuchungsmöglichkeit für alle Tages- und Mehrtageskarten mit erstem Gültigkeitstag ab dem 14. März 2020 (Datum der behördlich angeordneten Schliessung, siehe auch www.mountains.ch/corona. Bitte beachten Sie, dass dies eine Kulanzregelung ist, um den Verlust für unsere Gäste gering zu halten.