" Schutzbestimmungen | Engadin, Schweiz Download_on_the_App_Store_Badge_US-UK_RGB_blk_4SVG_092917 ic_keyboard_arrow_right_48px default-skin 2 estm_eng_2chair_lift estm_eng_3chair_lift estm_eng_4chair_liftestm_eng_6chair_liftestm_eng_aerial_cableway estm_eng_funicularestm_eng_gondola_cableway estm_eng_magic_carpet estm_eng_ponylift estm_eng_ski_lift estm_eng_snowtube 4_close Generated by Fontastic.me stm_booking_bergellstm_booking_bike_hotelstm_booking_bus_cable_railway_asteriskstm_booking_busstm_booking_bus_cable_railwaystm_booking_bus_cable_railway_asteriskstm_booking_golfhotelstm_booking_hotel_skipass_bstm_booking_hotel_skipass_bstm_booking_railway_incstm_booking_railway_inc_asterisk

Schutzbestimmungen

Respektieren wir unsere Grenzen und helfen so, unser einzigartiges Naturreservat zu erhalten

Der Schweizerische Nationalpark gehört zu den bestgeschützten Gebieten der Alpen. Die Besucher sind Zeugen natürlicher Prozesse, die dieser Landschaft ihren unvergleichlichen Charakter verleihen. Jeder kann mithelfen, dieses einzigartige Naturreservat zu erhalten.

Hier ein Auszug aus der Nationalparkverordnung:

  • Die markierten Wanderwege dürfen nicht verlassen werden.
  • keinerlei Abfälle liegenlassen
  • Naturgegenstände wie Tiere, Pflanzen, Hölzer oder Steine dürfen nicht mitgenommen werden.
  • kein Mitführen von Hunden, auch nicht an der Leine
  • keine Wintersportarten (Ski- oder Schneeschuhtouren), Fahrräder oder Fluggeräte
  • kein Baden in Seen und Bächen
  • kein Feuer machen (Waldbrandgefahr!)
  • kein Übernachten, auch nicht in Fahrzeugen entlang der Ofenpassstrasse
  • Die Natur darf nicht verändert werden.

Die Parkwächter überwachen die Einhaltung der Schutzbestimmungen und sind befugt, Vergehen zu ahnden.

Nur wenn sich alle Besucher an diese Regeln halten, sind die Ziele des Nationalparks erreichbar. Zudem haben alle dieselben Chancen für interessante Naturbeobachtungen.




Adresse
Schweizerischer Nationalpark
Urtatsch 2
7530 Zernez

T +41 81 851 41 41